Nachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftspartner von SINZIGER.
Grundpfeiler der SINZIGER Kultur sind die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Tochterunternehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance („RC-Whistle“) schafft durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur sowie der juristisch fundierten Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg von SINZIGER zu sichern und Schaden abzuwenden.
Vorsätzliche Falschmeldungen werden als Verstoß gegen den Verhaltenskodex gewertet und dementsprechend behandelt. Sie können zu Disziplinarmaßnahmen und/oder Strafverfolgung führen.
Die Ratisbona Compliance kann zu dem Ergebnis kommen, dass eine Meldung nicht weiterverfolgt wird, zum Beispiel wenn
Eine Berichterstattung erfolgt durch die Rechtsabteilung der Ratisbona Compliance. Die Berichterstattung erfolgt detailliert für die Fälle, die durch die Ratisbona Compliance untersucht werden.
Die Ratisbona Compliance wird alle Informationen streng vertraulich behandeln. Der Schutz von Daten sowohl der Meldenden als auch Betroffener wird im gesetzlichen Rahmen zugesichert. Informationen werden sowohl was Inhalte als auch den Personenkreis angeht auf einer beschränkten Basis zugänglich gemacht (sog. „Need-to-Know-Basis”). Diese Richtlinie bedingt die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Dies erfolgt ausschließlich nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Regelungen.
Ratisbona Compliance GmbH
Trothengasse 5
93047 Regensburg
T +49 941 2060384-1
M info(at)ratisbona-compliance.de
www.ratisbona-compliance.de
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Wir respektieren Ihre Privatsphäre
Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Sicherheit aller Geschäftsdaten ist uns ein wichtiges Anliegen, das wir in unseren Geschäftsprozessen berücksichtigen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die bei Ihrem Besuch unserer Webseiten erhoben werden, vertraulich und ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Datenschutz und Informationssicherheit sind Bestandteil unserer Unternehmenspolitik.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie uns diese von sich aus zu dem jeweiligen Zweck (z.B. Gewinnspiel, Bewerbung, etc.) angeben oder zur Erfüllung von vertraglichen Gegenständen notwendig sind. Wir beachten den Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Dies bedeutet, dass wir so wenig personenbezogene Daten wie möglich erheben, verarbeiten und nutzen.
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Sinziger Mineralbrunnen GmbH
Bodendorfer Straße 4
53489 Sinzig/Eifel
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Darüber hinaus haben sie generell das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Datenschutzbeauftragter
Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Sie können diesen wie folgt kontaktieren:
Postalisch:
Franken Brunnen GmbH & Co. KG
Datenschutzbeauftragter
Bamberger Str. 90
91413 Neustadt a. d. Aisch
E-Mail:
datenschutz (at) frankenbrunnen.de
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In Server-Log-Dateien erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
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Es findet keine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen statt. Grundlage der Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Kontaktformular
Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.
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Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Sinziger Mineralbrunnen GmbH
Bodendorfer Straße 4
53489 Sinzig/Eifel
Telefon: +49 2642 4006-0
Fax: +49 2642 4006-98
E-Mail: info@sinziger.de
www.sinziger.de
Dieses Impressum gilt auch für die Facebook-Seite https://www.facebook.com/GERRI.Limonade und den Instagram-Account https://www.instagram.com/gerri_limonade.
Geschäftsführer: Thomas Beckmann, Dieter Grötsch
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Dieter Grötsch
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 811 984 799
Steuer-Nr.: 01/665/1824/6
Reg. Gericht Amtsgericht Koblenz HRB 10331
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Programmierung:
UP
I. Geltungsbereich
II. Angebote und Preise
III. Lieferung/Abholung
IV. Eigentumsvorbehalt
V. Leergut
VI. Zahlungen
VII. Abrechnungsbestätigung
VIII. Gefahrübergang – Transport
IX. Qualitätssicherung
Damit der Verbraucher einwandfreie Produkte erhält, ist der Abnehmer verpflichtet, für eine Lagerung und Beförderung der gelieferten Waren unter angemessenen Bedingungen, insbesondere frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt, und einen raschen Umschlag unter Berücksichtigung der Daten über die Mindesthaltbarkeit Sorge zu tragen.
X. Abtretung
Die Übertragung von Rechten oder Pflichten des Abnehmers aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferanten bedarf, vorbehaltlich der Fälle des § 354 a HGB, zu ihrer Wirksamkeit stets der Zustimmung des Lieferanten in Textform.
XI. Ersatzansprüche des Abnehmers
XII. Haftungsausschluss
XIII. Datenverarbeitung und Datenschutz
Sofern gegeben verarbeitet der Lieferant personenbezogene Daten des Abnehmers zur Anbahnung, vorvertraglichen Maßnahme oder Durchführung eines Vertrages gemäß den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – insbesondere aufgrund Artikel 6 Absatz 1b DSGVO.
XIV. Anwendbares Recht – Gerichtsstand
1. PROMOTION
Diese Aktion wird von der SINZINGER MINERALBRUNNEN GmbH, 53489 Sinzig/Eifel der Marke GERRI, im weiteren Verlauf GERRI genannt, in Zusammenarbeit mit der Brandfit GmbH durchgeführt.
2. WIE KANN ICH TEILNEHMEN?
Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Folgen der Seite (Facebook: https://www.facebook.com/GERRI.Limonade; Instagram: https://www.instagram.com/gerri_limonade/) und das Liken und Kommentieren unter dem Gewinnspiel-Beitrag. Die Teilnahme an der Aktion ist weder an Kosten noch an den Erwerb von Waren gebunden. Die Teilnahmebedingungen werden automatisch mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert. Die Aktion endet am 16.08.2023 um 23:59 Uhr. Nach Teilnahmeschluss eingehende Beiträge werden bei der Gewinnvergabe nicht berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz. Mitarbeiter von der SINZINGER MINERALBRUNNEN GmbH, sowie Mitarbeiter der an der Aktion beteiligten Agenturen und deren jeweilige Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. WER GEWINNT?
Die Gewinner werden per Zufallsprinzip am 16.08.2023 gelost.
4. DIE PREISE
Zu gewinnen gibt es auf Facebook und Instagram jeweils 3x 1 Picknickkorb der Marke Sänger (24-teiliges komplett Set für 4 Personen) inklusive 2 Flaschen GERRI und 2x 1 Wikingerspiel der Marke Relaxdays inklusive 2 Flaschen GERRI. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Veränderung der Eigenschaften der Preise, so wie sie von GERRI angeboten werden. Die Preise können nicht getauscht oder übertragen werden. Die Gewinner werden per Facebook-/Instagram-Beitrag/-Kommentar bzw. Nachricht über ihren Gewinn benachrichtigt und sind damit einverstanden (Facebook: https://www.facebook.com/GERRI.Limonade; Instagram: https://www.instagram.com/gerri_limonade/). Die Gewinner sind dazu aufgefordert, sich per persönlicher Nachricht auf der Facebook oder Instagram Seite von GERRI zu melden (Facebook: https://www.facebook.com/GERRI.Limonade; Instagram: https://www.instagram.com/gerri_limonade/) Nach der Benachrichtigung hat der Gewinner/die Gewinnerin max. 48 Stunden Zeit, um sich zu melden. Andernfalls verfällt der Gewinn oder es wird wahlweise ein neuer Gewinner/eine neue Gewinnerin ausgelost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. GEISTIGES EIGENTUM
GERRI hat das Recht, die Aktion jederzeit zeitweise oder endgültig einzustellen ohne Angabe von Gründen und ohne, dass ein oder mehrere Gewinner bekanntgegeben wurden. In diesem Fall (vor regulärem Ablauf des Gewinnspiels) entstehen seitens der Teilnehmer keinerlei Ansprüche gegenüber GERRI. Automatisiert erfolgte Einträge für die Teilnahme am Gewinnspiel sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Die Mehrfachteilnahme ist unzulässig. Bei Betrugsverdacht kann GERRI Teilnehmer vom Gewinnspiel ausschließen. GERRI übernimmt keine Verantwortung für verspätete, unvollständige, anstößige oder betrügerische Angaben der Teilnehmer.
6. DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden nur dann verarbeitet, wenn der Teilnehmer freiwillig darin eingewilligt hat. Weil eine direkte Ansprache der Gewinner über Instagram nicht erlaubt ist, benötigen wir – ausschließlich im Falle des Gewinns – den vollständigen Namen und die Adresse zur Gewinn-Zusendung. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels gem. Art.6, Abs. 1a und 1b DSGVO. Die Betroffenen haben gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch zu Ihren Daten. Darüber hinaus haben Sie das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Die Adresse des Verantwortlichen ist unter Punkt 1 aufgeführt.
7. RECHTLICHE HINWEISE
Jeder Teilnehmer haftet selbst dafür, dass sein Kommentar keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße oder sonst rechtswidrige Inhalte enthält. GERRI übernimmt keinerlei Haftung für solche Kommentare und kann diese ohne Ankündigung löschen. Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Preise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch. GERRI übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Unterbrechungen und Nichterreichbarkeit des Gewinnspiels aufgrund von technischen Störungen und Ausfällen. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Betreiber, dem Teilnehmer und Facebook durch die Teilnahmebedingungen (www.facebook.com/terms.php) und die Datenschutzregeln von Facebook bestimmt (www.facebook.com/policy.php).
8. ABSTANDSERKLÄRUNG
Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern SINZINGER MINERALBRUNNEN GmbH. Bei Fragen einfach eine persönliche Instagram-Nachricht an das GERRI-Team schicken: https://www.facebook.com/GERRI.Limonade.
Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die nachstehenden Einkaufs- und Auftragsbedingungen (im Folgenden auch „AEB“) gelten für sämtliche von der FRANKEN BRUNNEN GmbH & Co. KG, der Romina Mineralbrunnen GmbH, der Sinziger Mineralbrunnen GmbH oder der Oberselters Mineralbrunnen Vertriebs GmbH (im Folgenden auch „wir“ oder „uns“) geschlossenen Verträge über den Wareneinkauf oder die Beauftragung mit Dienst- und Werkleistungen. Von diesen AEB abweichende, anders lautende oder ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers oder Lieferanten (im Folgenden einheitlich als „Lieferant“ bezeichnet) werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu. Diese AEB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen des Lieferanten dessen Lieferung oder Leistung vorbehaltlos annehmen.
1.2 Die nachstehenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2.1 Unterbreiten wir durch unsere Bestellung ein Angebot, so kann der Lieferant dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen, wenn wir keine abweichende Bindungsfrist angeben. Nimmt der Lieferant das Angebot nicht fristgerecht an, erlischt es.
2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag einschließlich dieser AEB vollständig schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Zusagen, die über die schriftliche Vertragsvereinbarung hinausgehen oder hiervon abweichen, zu treffen.
3.1 Der vertraglich vereinbarte Preis ist bindend. Angegebene Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht gesondert ausgewiesen ist.
3.2 Soweit eine Lieferung geschuldet ist, schließt der Preis vorbehaltlich abweichender Vereinbarung Lieferung DDP an den genannten Bestimmungsort gemäß IN-COTERMS 2020 ein. Der Bestimmungsort ist, soweit nicht anders angegeben, der Sitz der beauftragenden Gesellschaft.
3.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind wir verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen mit 3 Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ab Lieferung und Rechnungserhalt zu zahlen. Der Beginn der Zahlungsfrist setzt eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung unter Angabe der in unserer Bestellung genannten Bestellnummer voraus. Ist gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme erforderlich, so beginnt die vorgenannte Frist nach Rechnungserhalt und Abnahme.
3.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang uneingeschränkt zu.
4.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich in Textform zu unterrichten, wenn Umstände für ihn erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Liefer- oder Leistungszeit voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Die Haftung des Lieferanten wegen Verzuges bleibt unberührt.
4.2 Befindet sich der Lieferant mit der Lieferung oder Leistung im Verzug, so sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware oder verspätet erbrachten Leistung pro Werktag, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware oder verspätet erbrachten Leistung zu verlangen. Ansprüche auf Ersatz eines weitergehenden Schadens sowie anderweitige uns zustehende Ansprüche und Rechte wegen Verzuges bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Der Anspruch auf Vertragsstrafe bleibt auch dann bestehen, wenn wir die verspätete Lieferung oder Leistung vorbehaltlos annehmen, sofern wir uns spätestens zum Zeitpunkt der Begleichung der Rechnungsforderung – im Falle vertraglich vereinbarter Teilzahlungen bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Schlussrate – auf die Vertragsstrafe berufen.
5.1 Der Lieferant verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse und sonstige Informationen im Zusammenhang mit unserem Geschäftsbetrieb, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht, einschließlich Spezifikationen, Rezepturen, Mustern, Methoden oder Formeln (im Folgenden einheitlich als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet) vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des mit uns geschlossenen Vertrages zu verwenden. Vertraulichen Informationen sind sicher zu verwahren und Dritten ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung weder in mündlicher oder schriftlicher noch in sonstiger Form zugänglich zu machen. Dritte im Sinne dieser Klausel sind auch mit dem Lieferanten verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG. Ausgenommen von dem Zustimmungserfordernis ist die Weitergabe an Berater, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
5.2 Der Lieferant wird Vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern offenlegen, die zur Durchführung des geschlossenen Vertrages hiervon Kenntnis erlangen müssen und die Offenlegung auf den für diesen Zweck erforderlichen Umfang beschränken. Der Lieferant ist zur Offenlegung nur berechtigt, sofern die Mitarbeiter in gleichem Umfang wie der Lieferant zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
5.3 Die unter Ziffer 5.2 genannten Anforderungen gelten für die Offenlegung gegenüber Subunternehmern und Zulieferern, entsprechend. Das Zustimmungserfordernis nach Ziffer 5.1 bleibt unberührt.
5.4 Eine Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht, wenn und soweit die erlangten Informationen a) ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsklausel allgemein bekannt bzw. öffentlich zugänglich geworden sind; b) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten im Besitz des Lieferanten befanden, oder er diese nach der Offenlegung rechtmäßig von einem Dritten erlangt, ohne dass dieser gegen Geheimhaltungspflichten verstößt; c) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen oder richterlichen Anordnung zu offenbaren sind.
8.1 Arbeitsbedingungen Kinderarbeit, wie sie durch Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen definiert wird, sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden nicht toleriert. Die Einhaltung des Verbots von Kinderarbeit und die Beschränkung von jugendlicher Beschäftigung sind sicherzustellen. Alle Formen der Zwangsarbeit sind verboten. Jegliche Form der Diskriminierung bei der Anstellung und Beschäftigung aufgrund der Hauptfarbe, des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft, der Religion oder der sexuellen Orientierung wird nicht geduldet. Der Lieferant respektiert das Recht, Interessengruppen zu bilden. Er gewährt seinen Mitarbeitern, ihre Rechte gemäß den geltenden nationalen gesetzlichen Regelungen zu vertreten. Die jeweils geltenden gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften sind einzuhalten. Der Lieferant hat für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu vermeiden.
8.2 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Der Lieferant wird seine Mitarbeiter dazu anhalten, bei ihrer Arbeit einen aktiven Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und zum Umweltschutz zu leisten. Hierzu zählen der sparsame Einsatz von Rohstoffen und die effiziente Nutzung von Energie und Wasser sowie die Vermeidung von Gewässer- und Luftverunreinigungen. Es wird eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltverträglichkeit (Nachhaltigkeit) angestrebt. Die geltenden Umweltschutzbestimmungen, insbesondere die umwelt- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften zur Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen, zum Umgang mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Materialien oder Stoffen sind strikt einzuhalten.
8.3 Geschäftsbeziehungen
Das Geschäft ist im Einklang mit den Prinzipen des fairen Wettbewerbs zu führen. Der Lieferant hat durch angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass seine gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter keine unangemessenen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um Einfluss auf Geschäftsentscheidungen zu nehmen und auch selbst keine derartigen Vorteile annehmen. Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche.
8.4 Umsetzung
Der Lieferant verpflichtet sich, die Umsetzung und Begleitung der vorstehend genannten Standards durch die Einrichtung eines entsprechenden Risikomanagements zu gewährleisten. Wird ein Risiko identifiziert, sind geeignete Präventionsmaßnahmen zu implementieren. Wird eine Verletzung der vorstehend genannten Standards festgestellt, sind unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Der Lieferant hat ein betriebsinternes Meldewesen für Verstöße einzurichten. Mitarbeiter, die Meldungen machen, dürfen deswegen nicht diszipliniert oder benachteiligt werden.
11.1 Sofern der Lieferant Kaufmann ist, sind für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zwischen uns und dem Lieferanten geschlossenen Vertrag die Gerichte an unserem Sitz zuständig. Dies gilt entsprechend, wenn der Lieferant Unternehmer im Sinne von § 14 BGB mit Sitz im Ausland ist. Für den Lieferanten gilt dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind alternativ auch berechtigt, den Lieferanten an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
II. Besondere Bedingungen für Kaufverträge
1.1 Die Lieferung hat vorbehaltlich abweichender Vereinbarung DDP an den genannten Bestimmungsort gemäß INCOTERMS 2020 zu erfolgen. Der Bestimmungsort ist, soweit nicht anders angegeben, der Sitz der beauftragenden Gesellschaft. Der Gefahrübergang bestimmt sich nach der vorgenannten Regelung.
1.2 Für die Rechtzeitigkeit der Lieferungen ist der Eingang bei uns maßgeblich.
1.3 Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen die von uns genannte Bestellnummer und alle betreffenden Artikelnummern in elektronisch lesbarer Form anzugeben. Im Falle der fehlenden oder fehlerhaften Angabe sind hieraus resultierende Verzögerungen bei der Bearbeitung und Kaufpreiszahlung nicht von uns zu vertreten.
2.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferte Ware der vereinbarten Qualität und den geltenden nationalen und europäischen Bestimmungen entspricht. Lebensmittel müssen insbesondere den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.
2.2 In Deutschland in Verkehr gebrachte Mineralwässer müssen u. a. das Kriterium der natürlichen Reinheit erfüllen. Der Lieferant verpflichtet sich, sicherzustellen dass durch den Einsatz seiner Produkte die natürliche Reinheit der bei uns abgefüllten Mineralwässer nicht gefährdet wird bzw. dass durch den Einsatz seiner Produkte die bei uns abgefüllten Mineralwässer und Süßgetränke gemäß der geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Mineral- und Tafelwasserverordnung, in ihrer Verkehrsfähigkeit nicht gefährdet werden.
2.3 Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die an uns gelieferten Waren keine genetisch veränderten Organismen enthalten. Der Lieferant verpflichtet sich, keine Produkte zu liefern, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und/oder der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 kennzeichnungspflichtig sind.
2.4 Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass eine Qualitätseinschränkung vorliegen könnte, hat uns der Lieferant hierauf unverzüglich hinzuweisen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
2.5 Für Waren, für die aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen ist, wird der Lieferant uns ein den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Sicherheitsdatenblatt übergeben. Sofern die Lieferung Gefahrstoffe, d.h. chemische Stoffe oder Gemische, die bei der Herstellung oder Verwendung eine schädigende Wirkung für Mensch und Umwelt darstellen können, enthält, verpflichtet sich der Lieferant, geltenden Kennzeichnungspflichten nachzukommen und sämtliche sonstigen für den Umgang und den Transport mit derartigen Waren anwendbaren Vorschriften strikt einzuhalten.
3.1 Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln stehen uns die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, nach eigener Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung neuer mangelfreier Ware zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist diese unzumutbar, unmöglich oder wird sie von dem Lieferanten verweigert, so sind wir berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Kaufpreis zu mindern.
3.2 Wir sind bei Wareneingang lediglich verpflichtet, die Lieferung auf offensichtliche, äußerlich erkennbare Mängel (insbesondere erkennbare Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen) zu untersuchen und diese unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen. Anderweitige Mängel werden wir unverzüglich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs feststellbar sind.
3.3 Der Lieferant ist verpflichtet, im Falle einer Mängelrüge unverzüglich die Ursache des Mangels zu ermitteln, um die Mangelfreiheit etwaiger künftiger Lieferungen sicherzustellen.
3.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 36 Monate ab Ablieferung. In den in § 438 Abs. 1 Nr. 2 geregelten Fällen gilt abweichend hiervon die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Falle des Lieferantenregresses bleiben unberührt.
3.5 Die Verjährungsfristen für die Gewährleistungsansprüche werden durch eine durch uns in Textform erhobene Mängelrüge gehemmt, solange der Lieferant den Anspruch nicht zurückgewiesen hat. Die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährungshemmung bleiben im Übrigen unberührt.
4.1 Der Lieferant ist verpflichtet, uns von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Personen- oder Sachschäden freizustellen, die auf einem im Herrschafts- und Organisationsbereich des Lieferanten begründeten Fehler des von ihm gelieferten Produkts beruhen und für die er im Außenverhältnis selbst haftet.
4.2 Im Rahmen seiner Haftung im Sinne von Ziffer 12.1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
4.3 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von EUR 10 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden einschließlich Rückrufkosten zu unterhalten. Stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt. Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf Verlangen einen Nachweis vorzulegen.
III. Besondere Bedingungen für Dienst- und Werkleistungen
1.1 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, hat der Lieferant den abzurechnenden Aufwand unter Angabe des Datums, der Dauer der jeweiligen Tätigkeit, des Bearbeiters und einer substantiierten Beschreibung des Leistungsgegenstands zu erfassen und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise vorzulegen.
1.2 Die gesonderte Erstattung von Auslagen neben der vereinbarten Vergütung durch uns erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und nur gegen Vorlage entsprechender Belege durch den Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, Stundenzettel oder sonstige Arbeitsnachweise von uns unterzeichnen zu lassen.
2.1 Der Lieferant hat für die Erbringung von ihm geschuldeten Leistungen entsprechend fachkundiges Personal einzusetzen. Der Lieferant verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass für das eingesetzte Personal etwaige erforderliche Arbeitserlaubnisse vorliegen.
2.2 Im Fall der Vergabe von Unteraufträgen an Subunternehmer durch den Lieferantenverpflichtet sich der Lieferant, dem Subunternehmer die in diesen Einkaufsbedingungen geregelten Verpflichtungen in gleicher Weise aufzuerlegen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
2.3 Der Lieferant verpflichtet sich, das Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Betrieb einhalten und für die Einhaltung durch etwaige von ihm eingesetzte Subunternehmer Sorge zu tragen. Auf Verlangen wird der Lieferant uns die Einhaltung durch die Überlassung geeigneter Unterlagen nachweisen und ihm insbesondere die an die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte gezahlten Stundenlöhne offenlegen. Im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß § 20 MiLoG übernimmt der Lieferant die alleinige und der Höhe nach unbegrenzte Haftung stellt uns im Hinblick auf hieraus resultierende Ansprüche Dritter frei, es sei denn, der Lieferant hätte die Verletzung nicht zu vertreten. Das gleiche gilt im Falle eines Verstoßes gegen § 20 Mi-LoG durch einen Subunternehmer.
Stand: Juli 2021